Einleiten von Schmutzwasser in die Kanalisation ist strafbar!

Abwasser – FÄLLUNG
Die einzig praktikable und sichere Methode, Spülwasser von Dispersionsprodukten (Farben, Lacke, Putze) vorzubehandeln, ist die Fällung! – Wir beraten und erarbeiten wirtschaftliche Kunden-Lösungen, verbunden mit dem Verkauf von individuellen Anlagen und abgestimmten Spaltmittel.

Im folgenden Video wird das Funktionsprinzip sichtbar.

Denn es gilt diesen Auszug zu beachten: Straftatbestände (29. Abschn. Strafgesetzbuch)
§ 324 Gewässerverunreinigung
Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, und lassen Sie es nicht soweit kommen.

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